Häufig gestellte Fragen

DU ÜBERLEGST, ZU UNS ZU KOMMEN? Wir würden uns sehr freuen! Aber vorher stellen sich bestimmt noch etliche Fragen bei dir. Vielleicht helfen unsere Antworten, die eine oder andere Hemmschwelle zu überwinden.

Fragen zur Alarmierung

Alle Einsatzkräfte haben eine App auf dem Handy, die bei einem Alarm ein akustisches Signal gibt. Gleichzeitig erfordert sie eine Rückmeldung, ob man zur Wache kommt. Darüber hinaus gibt es einen so genannten „Piper“.

Dies ist ein Meldeempfänger der am Gürtel befestigt werden kann und bei Alarm ebenfalls ein akustisches Signal abgibt. Allerdings ist damit keine Rückmeldung möglich.

Nach der Alarmierung eilen die verfügbaren Einsatzkräfte auf dem schnellsten Weg in die Wache. Sie legen die persönliche Schutzausrüstung an, besetzen die Einsatzfahrzeuge und fahren mit Blaulicht bzw. Sirene zum Einsatzort.

Schnellstmöglich, denn die erste taktische Einheit soll dort bereits 12 Minuten nach der Alarmierung eintreffen.

Das passiert relativ oft. Je nach Wohnort und Tageszeit kann es durchaus sein, dass man gerade in der Wache eintrifft, während das erste Einsatzfahrzeug schon davonfährt. In der Regel „sammelt“ ein zweites Einsatzfahrzeug nach Möglichkeit die Nachzügler ein und fährt dann zum Einsatzort.

Das ist natürlich sehr unterschiedlich und hängt vom Einsatz ab. Kleinere Einsätze sind oft schon nach ein bis zwei Stunden vorbei, während größere mehrere Stunden dauern.

Ja, das ist möglich. Allerdings dürfen Sonderrechte die bei einem Alarm für Feuerwehrfahrzeuge gelten, nur sehr zurückhaltend in Anspruch genommen werden. Andere Verkehrsteilnehmer können alarmierte Einsatzkräfte der Feuerwehr in ihren privaten PKW nicht als solche erkennen. Daher ist seitens der Einsatzkraft besondere Vorsicht im Verkehr geboten.

Mitglied werden

Für den aktiven Einsatz muss eine körperliche, geistige und charakterliche Eignung vorhanden sein. Eine medizinische Untersuchung ist erst für spezielle Aufgaben z.B. als Atemschutzgeräteträger nötig.

In Sachsen-Anhalt kann man vom 18. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr sein. Ausnahmen über die Altersgrenze hinaus müssen vom Träger genehmigt werden und bedürfen eines jährlichen Nachweises über die Eignung.

In unserer Ortsfeuerwehr finden die Ausbildungsdienste 14-tägig, jeweils am Freitag und Montag von 19.00 - 21.00 Uhr statt. Eine aktive Einsatzkraft sollte pro Jahr mindestens 40 Ausbildungsstunden absolviert haben, sonst verliert sie die den Status als aktive Einsatzkraft.

Ausbildungsdienst Lichtaufbau bei der Feuerwehr Aderstet | Bernburg

Einsätze und Veranstaltungen

Natürlich wäre das optimal, aber es ist leider nicht realistisch. Gerade an Wochentagen während der Arbeitszeit ist das nur eingeschränkt möglich.

Ja. Das ist im Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt eindeutig geregelt:

„Den Mitgliedern (der freiwilligen Feuerwehr) darf aus ihrer Verpflichtung zum Einsatz und aus diesem Dienst kein Nachteil erwachsen. Müssen Mitglieder im Einsatzdienst während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. Sozialversicherungsverhältnisse werden durch den Dienst nicht berührt.“

Der Arbeitgeber kann jedoch die Kosten der Lohnfortzahlung bei der Stadt Bernburg auf der Grundlage der Satzung geltend machen.

Aus rechtlichen Gründen darfst du erst nach abgeschlossener Grundausbildung in den aktiven Einsatz.

Auch dies ist gesetzlich geregelt. Alle Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr sind umfangreich entsprechend ihrer Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Feuerwehr versichert.

Nein. Einen Bereitschaftsdienst gibt es nur bei hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr in Bernburg.

Ausbildungsdienst bei der Feuerwehr Aderstet | Bernburg